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   OLG Stuttgart, 21.09.2020 - 6 U 126/18   

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https://dejure.org/2020,29252
OLG Stuttgart, 21.09.2020 - 6 U 126/18 (https://dejure.org/2020,29252)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.09.2020 - 6 U 126/18 (https://dejure.org/2020,29252)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. September 2020 - 6 U 126/18 (https://dejure.org/2020,29252)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 10 Abs 2 EGRL 48/2008, Art 247 § 6 Abs 2 S 1 Anl 7 BGBEG, § 492 Abs 2 BGB
    Anwendung der deutschen Musterinformation für Verbraucherdarlehensverträge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 21.04.2016 - C-377/14

    Der Gerichtshof stellt fest, dass die Verpflichtung des nationalen Gerichts, von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.09.2020 - 6 U 126/18
    Soweit der Europäische Gerichtshof den nationalen Gerichten aufgibt, bei einem Rechtsstreit über Forderungen, die auf einem Verbraucherkreditvertrag beruhen, die Einhaltung der in Art. 10 Abs. 2 der Richtlinie 2008/48 vorgesehenen Informationspflicht von Amts wegen zu prüfen (EuGH, Urteil vom 21. April 2016 - C-377/14 -, juris), werden dadurch die Regeln über die Feststellung von Tatsachen, die sich aus den Verfahrensgrundsätzen der ZPO ergeben, nicht modifiziert.

    Nach dem zitierten Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat das nationale Gericht die Einhaltung der Informationspflichten vielmehr nur dann zu prüfen, wenn es über die erforderlichen tatsächlichen Grundlagen verfügt (EuGH, Urteil vom 21. April 2016 - C-377/14 -, Rn. 70, juris).

    Eine Pflicht zur Amtsermittlung von Tatsachen besteht danach gerade nicht, zumal die Beurteilung eines Verstoßes gegen Art. 10 Abs. 2 der Richtlinie 2008/48 auch nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs unter dem Vorbehalt steht, dass der Grundsatz des kontradiktorischen Verfahrens gewahrt bleibt (EuGH, Urteil vom 21. April 2016 - C-377/14 -, Rn. 71, juris).

  • BGH, 27.02.2018 - XI ZR 160/17

    Vorliegen eines Vertragsschlusses "unter ausschließlicher Verwendung von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.09.2020 - 6 U 126/18
    Dass die Verträge über ein Vorausdarlehen und ein zu dessen Tilgung dienendes Bauspardarlehen nicht im Sinne des § 358 Abs. 3 BGB verbunden sind, ist bereits höchstrichterlich geklärt (BGH, Urteil vom 27. Februar 2018 - XI ZR 160/17 -, Rn. 28, juris).
  • BGH, 04.07.2017 - XI ZR 741/16

    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Zulässigkeit einer Feststellungsklage im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.09.2020 - 6 U 126/18
    Die von der Beklagten verwendete Berechnungsmethode auf der Basis von monatlich 30 und jährlich 360 Tagen ist für Bankkredite üblich (BGH, Urteil vom 04. Juli 2017 - XI ZR 741/16 -, Rn. 23, juris).
  • BGH, 09.06.2020 - XI ZR 381/19

    Verweis in der Widerrufsinformation in Kombination mit der beispielhaften

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.09.2020 - 6 U 126/18
    Wie nationale Vorschriften auszulegen sind, die nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fallen, und ob ihre Auslegung durch das vorlegende Gericht richtig ist, fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der nationalen Gerichte (BGH, Beschluss vom 09. Juni 2020 - XI ZR 381/19 -, juris).
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